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Rechtsprechung

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 ist da! Der Unterhalt für minderjährige und volljährige Trennungskinder steigt mit Januar 2023. Gleichzeitig steigt das Kindergeld für alle Kinder einheitlich auf 250,00€. In der 1. Einkommensklasse werden Kinder bis zu einem Alter von 5 Jahren demnach 41,00€ mehr Unterhalt erhalten. nämlich 437,00€ und Kinder in der 2. Altersstufe von 6-11 Jahren werden 502,00€ und damit 470,00€ mehr erhalten. Die Kinder in der 3. Altersstufe von 12-17 Jahren erhalten insgesamt 588,00€, also 55,00€ mehr. 

Zu berücksichtigen ist aber auch, dass die Selbstbehalte der unterhaltspflichtigen Personen ebenfalls steigen. Für erwerbstätige Unterhaltspflichtige um 210,00€ auf 1.370,00€ und für nichterwerbstätige Unterhaltspflichtige um 160,00€ auf 1.120,00€ Es werden damit wohl weniger Kinder Unterhalt erhalten können. 

Der Unterhalt für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben wird zum 01. Januar 2023 von 860,00€ auf 930,00€ steigen.

Soweit Sie oder Ihre Kinder von den Änderungen betroffen sind, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei.