Rechtsprechung
Die neue Düsseldorfer Tabelle 2025 ist da! Der Unterhalt für minderjährige und volljährige Trennungskinder steigt mit Januar 2025 diesmal nur geringfügig. Das Kindergeld bleibt einheitlich bei 250,00€ je Kind. In der ersten Einkommensklasse werden Kinder bis zu einem Alter von 5 Jahren nunmehr 2,00€ mehr erhalten, nämlich 482,00€ und Kinder in der 2. Altersstufe von 6-11 Jahren werden 554,00€ und damit 3,00€ mehr erhalten. Die Kinder in der 3. Altersstufe von 12-17 Jahren erhalten insgesamt 649,00€, also 4,00€ mehr.
Zu berücksichtigen ist aber auch, dass die Selbstbehalte der unterhaltspflichtigen Personen nicht steigen gegenüber 2024.
Der Unterhalt für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, wird zum 01. Januar 2025 von 930,00€ auf 990,00€ ansteigen.
Soweit Sie oder Ihre Kinder von den Änderungen betroffen sind, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei.