SOR_Kosten

Kosten

Die Frage, wie viel eine anwaltliche Beratung und Vertretung kostet, kann weder kurz, noch einfach beantwortet werden. Die Höhe der anwaltlichen Vergütung hängt von verschiedenen gesetzlich vorgegebenen Faktoren ab, die zu Beginn der anwaltlichen Tätigkeit nicht alle kalkulierbar und vorhersehbar sind. Zuverlässige Kostenvoranschläge können wir daher zu Beginn unserer Tätigkeit in der Regel nicht erstellen.

Wir können aber Folgendes versichern:

Erstberatung
Für die Erstberatung bieten wir den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung an, bei der wir ein Stundenhonorar von höchstens 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer berechnen.
Die Erstberatung nimmt üblicherweise einen Zeitaufwand von bis zu einer Stunde in Anspruch. Bei der Erstberatung geht es darum, dass wir uns zunächst einmal mit Ihrer persönlichen Lebenssituation vertraut machen. Wir müssen wissen, von welchem Sachverhalt wir für unsere rechtliche Prüfung und Bewertung auszugehen haben. Wir erläutern Ihnen dann den Regelungsbedarf und die rechtliche Problemstellung.

Anwaltliche Tätigkeit
Im Rahmen der Erstberatung kann dann auch das mögliche Kostenvolumen für eine anwaltliche Tätigkeit nach der Erstberatung überschlägig mitgeteilt werden – entweder im Rahmen einer Vereinbarung der Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit nach Zeit, oder aber eine Kalkulation der konkret in Betracht kommenden Abrechnung Gegenstandswerten – entsprechend den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Wir sind gerne bereit, mögliche Vergütungsvereinbarungen mit Ihnen zu besprechen und die Abrechnung für Sie kalkulierbar zu gestalten.
Selbstverständlich weisen wir Sie während der Mandatsbearbeitung auf mögliche Kostenrisiken hin.